VRUG und FAGG leicht erklärt

01.09.2018, 16:35
Als Immobilieninteressent erhält man von Maklern die Aufforderung, gewissen Informationen zuzustimmen, bevor man nähere Informationen zum Objekt erhalten beziehungsweise einen Besichtigungstermin vereinbaren kann. Wir erklären, worum es geht....

Wohnungssuchende sind seit dem 13. Juni 2014 mit neuen Formalitäten konfrontiert, denn mit dem neuen Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) wird in Österreich der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011 entsprochen.

Der Hintergrund ist die Richtlinie über Verbraucherrechte. In Österreich wurde die Richtlinie im Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) umgesetzt. Dies führte zu Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und schaffte ein neues Gesetz, das sogenannte Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Damit haben Konsumenten generell das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von Verträgen zurückzutreten, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen wurden.
Soweit so gut, münzt man die neuen Regelungen etwa auf den Online-Kauf eines Elektrogerätes um: Der Kunde tritt zurück, retourniert das Gerät und bekommt bereits geleistete Zahlungen gutgeschrieben.

Im Immobilienbereich ist es etwas anders:

Wohnungssuchende werden dem Makler nur dann gegenüber zahlungspflichtig, wenn eine erfolgreiche Vermittlung stattfindet, aber die zusätzliche Bürokratie wird anfangs wahrscheinlich zu Verwunderung führen. Diese ist aber notwendig, wenn Kunden keine zwei Wochen auf einen Besichtigungstermin warten möchten.

Daraus ergibt sich, dass Interessenten, noch bevor sie eine Immobilie besichtigen, bestätigen müssen, dass sie für den Fall des Ankaufes oder einer Anmietung (seit dem Bestellerprinzip nur noch teilweise notwendig) provisionspflichtig werden.

Außerdem bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung des Interessenten, damit ein Makler vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden kann (zum Beispiel Übermittlung eines Exposés, Vereinbarung Besichtigungstermin).

Das bereitgestellte Video fasst die wichtigsten Informationen zusammen und beantwortet die häufigsten Fragen.
Hier gehts zum Erklärungsvideo:

Link Erklärungsvideo

 
Vielen Dank an den ÖVI Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft für den Beitrag.